«Stopp, keine Werbung» – der Post ist’s egal

In einen Briefkasten, an dem ein «Stopp-Kleber» angebracht ist, wird keine Werbung zugestellt. Die Post weicht nun diese Regelung offenbar auf und verärgert die Kunden in unserer Region. Damit verstösst sie aber gegen geltende Regeln.

werbungDie Werbung ist ein wichtiger Motor unserer Wirtschaft. Ohne Werbung würden weniger Produkte verkauft, es gäbe keine Gratis-Apps für Smartphones und Zeitungen wären unbezahlbar.Werbung ist nötig, zuweilen auch lustig, aber manchmal einfach nur nervtötend.Wer wenigstens seinen Briefkasten vor der Werbeflut schützen wollte, konnte sich bisher in Sicherheit wähnen, wenn an seinem Kasten «Keine Reklame», «Stopp, keine Werbung », oder ähnliches stand. Unadressierte Sendungen sollten dann nur noch zugestellt werden, wenn es sich um politische oder amtliche Publikationen handelt, oder wenn der Werbeanteil eines Anzeigers eine gewisse Grenze nicht überschreitet. «Bruttozustellung » nennt dann zum Beispiel die Post diese Zustellart.

«Stoppkleber» werden ignoriert

Seit Ende 2013 stellte die Schweizerische Post in mindestens fünf Fällen eine reine Werbedrucksache brutto in alle Haushaltungen zu – also auch da, wo der Kunde mit einem «Stoppkleber» den Empfang ganz klar verweigert hat. Bei der Sendung handelte es sich jeweils um eine Drucksache in Zeitungsform des selben Versenders, die jedoch ausschliesslich Werbung enthält. Dies sei «eine beliebte Zeitung», sagt dazu Nathalie Dérobert Fellay, von der Schweizerischen Post auf Anfrage und erklärt, warum die Werbung «brutto» zugestellt werde: «Die Post berücksichtigt die Anliegen ihrer Empfängerkunden. Es ist eine Abwägung von Verleger- und Empfängerwunsch, so wie es die Selbstregulierung der Branche vorsieht.»

Post handelt unlauter

Die Frage ist nur: Woher will die Post wissen, wann und warum der «Stoppkleber» aus Sicht der Empfänger plötzlich nicht mehr gelten soll? Hat sie bei den Kunden nachgefragt? Sprecherin Dérobert Fellay verweigert eine Antwort und verweist darauf, dass bisher keine Reklamationen eingegangen seien. Wer eine Werbesendung nicht wünscht, «kann sich an den jeweiligen Verlag wenden und sich auf eine sogenannte ‹Negativliste› setzen lassen. Die Post stellt danach die Gratiszeitung nicht mehr zu, womit dem Wunsch des Empfängers Rechnung getragen wird.»

Ganz anders sieht das Janine Jakob, Rechtsberaterin der Stiftung für Konsumentenschutz SKS. Die Post selber sei es, die den fraglichen Prospekt in ihren Richtlinien als Werbebroschüre definiert. «Die Zustellung stellt eine unlautere, aggressive Werbemethode im Sinne von Artikel 2 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Ob ein Printprodukt von der Post als beliebt eingestuft wird oder nicht, ist in diesem Zusammenhang irrelevant», hält Jakob fest.

Direktwerbung noch attraktiv?

Die Post ignoriert nach Auffassung des SKS also Gesetze und auch den Wunsch der Empfängerkunden. Aber warum tut sie das? Ein ehemaliges Post-Kadermitglied, das nicht namentlich genannt werden möchte, hält diesen Grund für möglich: «Schauen Sie sich die vielen ‹Stoppkleber› an den Briefkästen an. Die Reklamezustellung ist schlicht nicht mehr attraktiv». Es würde also auf der Hand liegen, die Zustellkriterien zu Gunsten einer Mehreinnahme zu verändern. Dass dabei die Empfängerkunden nicht gefragt, sondern bevormundet und zudem Branchenregeln und Gesetze ausser Acht gelassen werden, scheint die Post nicht zu interessieren: Sie will an der Praxis festhalten.

 

Dieser Artikel erschien im Wynentaler Blatt Nr. 3/2014.
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