Neulich beim Beobachter

Vor kurzem stellte der Beobachter hier die Frage, wem ein Kind gehört, wenn der Ehemann seit fünf Jahren ungeschieden getrennt lebt und der Erzeuger ein langjähriger Partner ist. Hier die ganz ehrlich ernst gemeinte richtige Antwort.

Liebe Antragsstellerin

Bildschirmfoto 2015-08-06 um 11.09.59Das geht ganz einfach. Sie müssen das Anerkennungsformular dem Einwohneramt der Gemeinde und die Geburtsmeldung an die kantonale Stelle für aussereheliche Geburten schicken und die entsprechenden Gebühren von Fr. 67.95 und 81.30 entrichten. Wenn Sie das verwechselt haben, reichen Sie ganz einfach online ein Widerufungsgesuch ein (Fr. 30.00). Wird es nach Abklärungen und DNA-Test genehmigt, können Sie problemlos das Anerkennungsformular dem Einwohneramt der Gemeinde und die Geburtsmeldung an die kantonale Stelle zustellen, unter den oben erwähnten Kostenfolgen. Falls der Antrag abgelehnt wird, müssen Sie ein formelles Mutterschaftsgesuch einleiten. Dafür nehmen Sie sich am besten einen Anwalt, der die formelle Beantragung binnen der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 60 Tagen einreichen wird. Aber Achtung: Wird diese Frist verpasst, müssen Sie das in der Zwischenzeit in einem Heim untergebrachte Kind bei der Meldestelle für uneheliche Kinder registrieren lassen. (Gebührenpflichtig), wonach das Dossier für die legalisierung Ihres Kindes und dem rechtlichen Anspruch der leiblichen, respektive der gesetzlichen Eltern unter Berücksichtigung der Angaben auf dem Anerkennungsformular beim Einwohneramt der Gemeinde und der Geburtsmeldung bei die kantonale Stelle unter Einbezugnahme von gerichtlich angeordneten Interviews und dem Beizug eines amtlichen Psychiaters ein Gutachten erstellt wird. Die Kosten trägt die Antragstellerin.

Leider sind die amtlichen Psychiater derzeit voll ausgelastet, weshalb eine Wartezeit von drei Jahren nicht unüblich ist. Die Kosten für die Unterbringung des Kindes in einer nun nötigen behördlichen Schutzeinrichtung muss dabei die Antragstellerin tragen. Solche Einrichtungen werden derzeit leider nur in Tschierv (GR) und Bulle (VD) betrieben, mangels Unterbringungsmöglichkeiten und auf Zeltstädte will man vorläufig verzichten.

Sollten Sie übrigens einer dieser Zahlungen (von inzwischen Fr. 85’097,35) nicht nachzukommen imstande sein, erhalten Sie unkomplizierte Hilfe beim regionalen Sozialamt. Stellen Sie dort einen Antrag auf Kostenentlastung, aber bitte haben Sie Verständnis, dass eine Kostengutsprechung nur nach genauen Abklärungen möglich ist. Bestellen Sie bei Ihrem Anwalt eine Kopie Ihres Dossiers und achten Sie im Besonderen darauf, dass das Anerkennungsformular des Einwohneramtes der Gemeinde und die Geburtsmeldung der kantonalen Stelle beigelegt wird. Wird dieses Vergessen, kommt es oft vor, dass das Migrationsamt Ermittlungen wegen illegaler Kinderadoption einleitet. Davor müssen Sie siich in der Regel nicht fürchten, auch wenn das Ausfüllen des Formulars „Aussetzungsgesuch für Freiheitsentzung während der Abklärung von gesetzlichen Ansprüchen an die Erziehungsberechtigung Minderjähriger“ auf den ersten Blick etwas gewöhnungsbedürftig wirkt. In den meisten Fällen müssen Sie nicht ins Gefängnis, allerdings sollten Sie sich fernhalten von Drogen und Alkohol, denn nicht selten schreitet in solchen Fällen die Suchtmittelprävention voreilig ein und meldet den Verdachtsfall an die Stelle für Vorsorgemassnahmen im Suchtmittelbereich. Das kommt allerdings eher selten vor und kann mit formlosem Antrag an die Bundesstelle für irrtümlich eingeleitete Schutzmassnahmen im Bereich von Drogenmissbrauchsdelikten“ aufgehoben werden.

Bedenken Sie bitte, dass Ihr Kind inzwischen in die dritte Klasse geht und die Einschulungskosten in die Erfolgsrechnung mit einzubeziehen sind. Diese erhalten Sie erstattet mit dem Formular „Rückerstattung von Schulunterstützungsgeldern in Härtefällen“. Allerdings ist die Warteliste lang. Wenn Sie diese Ratschläge befolgen und nichts Unerwartetes eintrifft, können Sie Ihr Kind kurz vor Lehrstellenantritt erstmals herzlich in die Arme nehmen. Herzlichen Glückwunsch.

Mit freundlichen Grüssen

Departement für sinnlose Bürokratie
Der Departementsvorsteher.