Dicke Post von der Post

Wer bei der Schweizerischen Post eine Vollmacht hinterlegen will, muss dafür künftig tief in die Tasche greifen: mindestens 24 Franken – pro Jahr. Dies berichtete der Kassensturz vor einer Woche. Heute informierte die Post in einem Brief und legt gleich noch einen drauf: Nicht nur neue Vollmachten sind gebührenpflichtig, sondern auch bisherige kosten etwas. Wer es zudem verpasst die Vollmacht zu löschen, muss zahlen. Doch es gibt einen einfachen Trick.

Die Schweizerische Post. Ehemaliger Dienstleister und heutige Gebührenmaschine, erzielt regelmässig Jahresgewinne die an der Milliardengrenze kratzen. Dennoch werden immer wieder Gebühren erhöht. So kostet heute fast jede Leistung bis zu 100% mehr, als noch vor zehn Jahren – falls sie nicht abgeschafft wurde. Nur der A-Post Brief – über den die wohl emotionsreichsten Diskussionen geführt wurden – verharrt bei einem Franken. Dass Gebühren erhoben werden, ohne dass der Kunde jemals etwas kostenpflichtiges bestellt hat, ist aber neu. „Ohne Ihre Rückmeldung erhalten Sie für Ihre Vollmacht eine Rechnung von 24 Franken“ schreibt die Post in einem Brief an alle bisherigen Vollmacht-Inhaber. Das Problem: Viele Leute halten die bunte Broschüre für Werbung und werfen den Brief einfach weg.

Vollmacht bei der Post kann umgangen werden

Wer also nicht aufpasst, schuldet der Post plötzlich Geld. Wem die 24 Franken pro Jahr zu viel sind, kann sich eines einfachen Tricks behelfen: Eine Vollmacht kann man nämlich auch selber ausstellen. Eine einfache Aufstellung mit ausgeschriebenen Namen, vollständiger Adresse und Unterschrift des Bevollmächtigten reicht. Das unterschriebene Papier muss durch einen Notar beglaubigt werden, was in den meisten Fällen 20 Franken kostet – einmalig. Die auf diese Weise angefertigten Vollmachten sind erst noch flexibler, als die jährlich kostenpflichtige Variante der Post. Zu jedem Namen kann genau bestimmt werden, wofür die Vollmacht gilt und zwar nicht nur bei der Post. So kann man jemandem erlauben, in seinem Namen eingeschriebene Sendungen bei der Post abzuholen, oder Halbtaxabos am SBB-Schalter zu kaufen. Die Post hat bereits bestätigt, dass diese Art von Vollmachten akzeptiert werden. Diese bleiben jedoch nicht bei der Post, sondern müssen bei Abholung zusammen mit einem Identitätsnachweis mitgebracht werden.

Die Post erklärt die aktuelle Gebührenerhöhung übrigens mit dem gestiegenen Kostenaufwand der Leistungen. Nicht einmal der Preisüberwacher sah sich in der Lage, sich für die Konsumenten zu wehren. Im Kassensturz sagt Stefan Meierhans, wenn Kosten nicht gedeckt seien, könne niemand reklamieren. Naja, bei einer Bude die jährlich eine Milliarde Gewinn erzieht, können die Kosten wirklich unmöglich gedeckt sein.

 

Bild: Sinnbildlicher Prospekt: Die Post langt bei den Gebühren kräftig zu.

Ein Gedanke zu „Dicke Post von der Post

  1. Danke für die grundsätzliche richtige Darstellung. Es ist jedoch nicht so, dass wer nicht aufpasst und das Postschreiben wegwirft, unversehens der Post Geld schuldet. Er wird zwar eine Rechnung erhalten, wenn er sie aber nicht bezahlt, kann die Post nichts dagegen machen, denn sie hält ja keine Schuldanerkennung in den Händen, was für eine erfolgreiche Betreibung notwendig wäre.

    Der Vorschlag der Post, dass sie eine notarielle Beglaubigung der Vollmachtserteilung anerkennen würde, ist im Hinblick auf bereits erteilte und von der Post bereits anerkannte Vollmachten eine Frechheit. Die Post ist ja in diesen Fällen bereits im Besitz einer schriftlichen Vollmachtsbestätigung. Will sie diese Bestätigungen nun nur noch gegen Entgelt aufbewahren, so mag dies zwar kundenfeindlich, aber dennoch ihr Recht sein. Vielmehr sollte die Post die bestehenden Vollmachtsbescheinigungen an die Betroffenen aushändigen und diese könnten das Papier jeweils am Schalter vorweisen.

    Sie kann aber in keinem Fall behaupten, die zurzeit bei ihr deponierten Bescheinigungen hätten nur noch bei Bezahlen der Gebühr ihre Gültigkeit. Das würde das gesamte Schweizerische Geschäfts- und Rechtsleben auf den Kopf stellen. Man stelle sich den Aufstand vor, wenn Gerichte für die Anerkennung der Vollmachten von Rechtsanwälten oder Banken für die Akzeptierung von Vertretungsbefugnissen eine Gebühr verlangen würden. Oder noch abstruser, wenn der Postkunde vom Postbeamten, der sich gewohnheitsmässig durch sein Uniform als Bevollmächtigter der Post legitimiert, eine notarielle Beglaubigung oder eine Gebühr verlangen würde. Oder wie wäre es, wenn der Falschparkierer Uniform oder Ausweis einer Politesse nicht mehr anerkennen würde, sondern alternativ eine notarielle Beglaubigung oder eine Gebühr, von sagen wir dem Doppelten des Bussgelds, verlangen würde.

    Schöne Zeiten, die uns da die Post bescheren will.

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